Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Leistungen einer selbständigen Betreuerin (Subunternehmerin) für einen gemeinnützigen Verein steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sind (Az. V R 39/16).
Source: DATEV STeuer
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