Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sog. strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen ist, oder ob in Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken sind, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt (Az. IV R 17/23).
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