Der BFH hat entschieden, dass es für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG nicht ausreicht, dass die Zuwendung des Steuerpflichtigen zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt (Az. VI R 25/16).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hat entschieden, dass es für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG nicht ausreicht, dass die Zuwendung des Steuerpflichtigen zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt (Az. VI R 25/16).
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