Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zuwendungen für eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte nicht mehr (voll) erdienbare mittelbare Versorgungszusage in Gestalt einer arbeitgeberfinanzierten rückgedeckten Unterstützungskassenzusage in voller Höhe nicht abziehbare Betriebsausgaben sind oder lediglich der nicht mehr erdienbare Anteil der Zuwendungen als vGA anzusetzen ist (Az. I R 33/15).
Source: DATEV STeuer
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