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Entscheidet sich ein Entschädigungskläger unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er laut BFH grundsätzlich das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (Az. X K 1/16).
Source: DATEV STeuer