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Der BFH hatte zu entscheiden, ob der im Rahmen eines Vergleichs geschlossene Teilerlass einer Darlehensschuld inkl. aufgelaufener Schuldzinsen auch die Rückzahlung überhöhter Schuldzinsen, die sich beim Steuerpflichtigen einkunftserhöhend auswirken, beinhaltet (Az. IX R 32/19).
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