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Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Erschließungsleistungen, deren Kosten aufgrund vertraglicher Regelung vom bauleistenden Unternehmer und nicht von der Gemeinde übernommen wurden, umsatzsteuerbar sind, wenn die Grundstückserwerber gegenüber dem bauleistenden Unternehmer zur anteiligen Zahlung der Erschließungskosten verpflichtet sind (Az. XI R 17/15).
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