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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das im Rahmen eines Erbfalles übertragene Betriebsgrundstück als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG 2012 einzustufen ist (Az. II R 26/18).
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