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Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der gegen die Klägerin als Zweiterwerberin eines Grundstücks des Schuldners ergangene Duldungsbescheid bereits wegen formeller und materieller Rechtswidrigkeit des gegen den Ersterwerber ergangenen Duldungsbescheids aufzuheben ist (Az. VII R 55/18).
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