Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Auskehrung von zuvor der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterworfenem Liquidationsvermögen aus der Auflösung einer Stiftung im Streitjahr 2005 Einkünfte i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG vorliegen (Az. VIII R 30/15).
Source: DATEV STeuer
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