Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Bankenprivileg des § 19 Abs. 1 GewStDV i. V. m. § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG bei einer Finanzierungsgesellschaft in einer Unternehmensgruppe anzuwenden ist (Az. I R 79/15).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Bankenprivileg des § 19 Abs. 1 GewStDV i. V. m. § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG bei einer Finanzierungsgesellschaft in einer Unternehmensgruppe anzuwenden ist (Az. I R 79/15).
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