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Der BFH äußert sich zu der Rechtsfrage, ob die Herabsetzung des Kaufpreises für ein Grundstück (Vergleichsvereinbarung) innerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt (Az. II R 15/18).
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