Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG (hier: Institut für Unterricht zur Vorbereitung auf die externe staatliche Mittlere-Reife-Prüfung sowie anschließender Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung) ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde notwendig ist (Az. X R 26/15).
Source: DATEV STeuer
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