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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Erträge des Vereins aufgrund von Leistungen im Rahmen der Zivildienstverwaltung, die aufgrund eines auch den Verein bindenden Vertrages mit dem früheren Bundesamt für Zivildienst erbracht werden, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen sind (Az. V R 46/19).
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