Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die korrespondierende Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens in der Sonderbilanz des Gesellschafters mit der Veräußerung des Mitunternehmeranteils endet, oder ob der Erwerber des Anteils, der die Forderung übernimmt, den Bilanzansatz des Veräußerers ungeachtet eines möglicherweise gesunkenen Teilwerts fortzuführen hat (Az. IV R 1/15).
Source: DATEV STeuer
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