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Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die aus einer Schlussrechnung (Gebäudebezug 2007, Abnahme nach Beseitigung von Baumängeln erst 2012) vom Februar 2012 in dem Abschlussbetrag rechnerisch enthaltene Umsatzsteuer gekürzt um die bereits berücksichtigten Vorsteuerbeträge aus den Abschlagszahlungen zum Vorsteuerabzug im Umsatzsteuer-Bescheid 2007 berechtigt (Az. V R 38/17).
Source: DATEV STeuer