Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i. V. m. § 15b EStG. So entschied der BFH (Az. VIII R 57/14).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare