Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 43/13).
Source: DATEV STeuer
Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 43/13).
Source: DATEV STeuer
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