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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zu versagen ist, wenn es sich bei der in der Rechnung angegebenen Adresse des leistenden Unternehmers nur um eine postalische Anschrift handelt und sich dort weder der Sitz noch die Betriebsstätte des Unternehmens befindet (Az. XI R 20/14).
Source: DATEV STeuer