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Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein im EU-Ausland in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebender Elternteil gegenüber dem in Deutschland wohnhaften und erwerbstätigen anderen Elternteil einen gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat (Az. XI R 33/12).
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