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Nach Einführung der Abgeltungsteuer führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung im Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. So entschied der BFH (Az. VIII R 13/15).
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