+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern einschließt, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind (Az. VIII R 45/18).
Source: DATEV