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Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob in der Absolvierung der Ausbildung zum Bankkaufmann, dem berufsbegleitenden Studiengang zum Bankfachwirt/BankColleg und dem Studiengang Bankbetriebswirt/BankColleg eine mehraktige Ausbildung vorliegt, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgeführt wird (Az. III R 50/20).
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