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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es für die Bestimmung der (ehelichen) Hauptwohnung außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg i. S. des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG auf das Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung als Hauptwohnung i. S. des Bundesmeldegesetzes und damit auf die melderechtlichen Verhältnisse ankommt (Az. VIII R 37/18).
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