+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte zu entscheiden, welche Umstände dem Finanzamt im Fall einer mittelbaren Schenkung bekannt sein müssen, damit die Frist zur Festsetzung der Schenkungsteuer zu laufen beginnt (Az. II R 2/15).
Source: DATEV STeuer