+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Honorare für eine Dozententätigkeit im Rahmen eines Besucherdienstes (z.B. Führungen) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG fallen (Az. V R 38/15).
Source: DATEV STeuer