Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Entschädigung, die ein Landwirt dafür erhält, dass er die auf seinem Hof betriebene Schweinehaltung dauerhaft und insbesondere unter Verzicht auf bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen auf den gegenwärtigen Umfang begrenzt, einer passiven Rechnungsabgrenzung zugänglich ist, und welcher Zeitraum dabei ggf. zugrunde zu legen ist (Az. VI R 96/13).
Source: DATEV STeuer
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