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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft voraussetzt, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft unmittelbar und persönlich mitarbeiten (Az. VIII R 24/17).
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