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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welchen Umfang eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO in Abgrenzung zur Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 StBerG hat und ob das Verbot der nicht nur vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung ohne Domizil und Anwendung des Niederlassungsrechts eine Diskriminierung des EU-Dienstleistungsrechts und des Wettbewerbsrechts darstellt (Az. II R 33/16).
Source: DATEV STeuer