Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 24/15).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 24/15).
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