Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, durch einen weiterführenden Zusatz unrichtig wird (Az. XI B 36/16).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, durch einen weiterführenden Zusatz unrichtig wird (Az. XI B 36/16).
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