Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers für die Feier anlässlich seines runden Geburtstages als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Feier während der Arbeitszeit im Betrieb des Arbeitgebers stattfindet und als Gäste lediglich Arbeitnehmer der GmbH teilgenommen haben (Az. VI R 7/16).
Source: DATEV STeuer
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