Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 50d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt wird (Az. I R 64/13).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 50d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt wird (Az. I R 64/13).
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