Der BFH hatte die Frage zu klären, ob aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Organgesellschaft ein Anspruch des FA gegen den Organträger besteht, auf dem Zivilrechtsweg zu entscheiden ist, oder kann das FA die Entscheidung im Rahmen eines Abrechnungsbescheids gegenüber dem Organträger treffen (Az. VII R 15/19).
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