Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein in Deutschland lebender polnischer Vater für sein in Polen bei Pflegeeltern lebendes Kind Anspruch auf Kindergeld hat, weil das polnische Recht für die Pflegeeltern in Polen kein Kindergeld vorsieht (Az. III R 60/12).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare