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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob drei nicht zusammenhängende Waldgrundstücke von insgesamt rund 7,5 ha, die zur Erfüllung „eines jahrzehntelangen Wunsches“ erworben und während der Haltedauer nicht bewirtschaftet wurden, allein aufgrund der passiven Hinnahme der Wertsteigerung durch Holzzuwachs einen forstwirtschaftlichen Betrieb bilden (Az. VI R 86/14).
Source: DATEV STeuer