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Der BFH hat entschieden, dass bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach dessen Recht der Eintritt eines Vermögensverfalls auch nach dem deutschen StBerG zu vermuten ist (Az. VII B 59/16).
Source: DATEV STeuer