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Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei ist, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können (Az. V R 12/23).
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