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Der BFH entschied, dass Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre (Az. X R 18/12).
Source: DATEV STeuer