Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen. Dies hat der BFH in einem Musterverfahren für mehr als 1.400 geschädigte Anleger entschieden (Az. X R 10/16).
Source: DATEV STeuer
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