Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Verlust aus der Veräußerung wertloser Aktien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden kann, wenn die Übertragung mit der Verpflichtung zum Erwerb wertloser Aktien der Käuferin verknüpft wird, oder ob dem § 42 AO entgegensteht (Az. VIII R 9/17).
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