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Der BFH hat zur rückwirkenden Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen zu entscheiden und dem BVerfG eine Frage zur Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus Streubesitz im Erhebungszeitraum 2001 vorgelegt (Az. I R 36/23).
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