Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Anknüpfung der Mitgliedsbeitragshöhe eines Lohnsteuerhilfevereins an bestimmte Tatbestandsmerkmale, welche auch im Sozialrecht regelmäßig verwendet werden, bereits einen Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes darstellt (Az. VII R 18/23).
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