Der BFH hatte zu urteilen über das Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts seitens der Erbbauberechtigten bei einem Grundstück mit Erbbaurecht (monatlicher Erbbauzins, Laufzeit 20 Jahre), das mit einem durch die Erbbauberechtigte geschaffenen Gebäude belegt ist, wenn die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigte in einem gemeinsamen Vertrag das Objekt mit Grundstück an einen Dritten veräußern und im Rahmen der Abwicklung des Veräußerungsvertrags das Erbbaurecht insgesamt gelöscht wird (Az. IX R 25/15).
Source: DATEV STeuer
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