+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob der unmittelbare und voll fremdfinanzierte Erwerb von sog. Erlösbeteiligungen durch die Auslandsgesellschaft unter den Begriff „Kapitalanlagecharakter“ fällt (Az. I R 11/19).
Source: DATEV STeuer