Der BFH hat Zweifel, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, als Heilbehandlungen gelten können. Er hat daher den EuGH um Klärung gebeten (Az. XI R 19/15).
Source: DATEV STeuer
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