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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der gewerbesteuerrechtliche Verlustvortrag i. S. § 10a GewStG bei der Ausgliederung einer Sachgesamtheit aus einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG übergeht (Az. III R 35/17).
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