Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der BFH zu § 3 Nr. 3c EStG entgegen der Auffassung des BMF entschieden (Az. X R 3/17).
Source: DATEV STeuer
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