+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein kann, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht (Az. II R 46/19).
Source: DATEV