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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der isolierte Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft ohne Übertragung des betriebswesentlichen Sonderbetriebsvermögens nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a. F. begünstigungsfähig ist (Az. II R 33/17).
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